Was beim Nachlass mit dem Konto passiert
Laut Statista haben über 60 % der Deutschen ihren Nachlass noch nicht geregelt oder sich damit beschäftigt. Zugegeben ist es ein Thema über das man nicht gerne redet oder sich darüber Gedanken macht. Aber wie eine Berufsunfähigkeit für einen Einzelnen Sinn machen kann, so macht die Nachlassregelung vorab auf jeden Fall Sinn. Denn Rechtsstreitigkeiten bei der Erbfolge oder Interpretation des Testaments sind keine Seltenheit. Schließlich erbt man nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten, also Schulden.
Regelt das Testament im Nachlassfall alles?
Ein privates Testament muss handschriftlich und lesbar verfasst worden sein. Es muss den Ort, das Datum und den vollen Namen mit der eigenen Unterschrift beinhalten. Hierfür ist kein Notar notwendig, es sichert aber die Zustellung nach dem Tode durch die neutrale Person ab. Gerade wer sicher gehen will, dass das Testament nicht in falsche Hände gerät und ein höheres Vermächtnis zu vererben hat, sollte diesen Weg gehen. Damit gelangt das „Gold zu Hause“, die Immobilie, das Auto, das Bargeld, etc. in die richtigen Hände.
Doch was passiert mit den digitalen Dingen? Schließlich gehören Zugangsdaten nicht ins Testament! Die Verbraucherzentrale rät: Für den digitalen Nachlass (zum Beispiel den Account für Soziale Netzwerke, E-Mail-Anbieter & Messengers, Cloud-Dienste, Shopping-Konten als auch Streaming-Abos) sollte man eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten erstellen. Diese geschriebene Liste lässt sich in einem Tresor oder Bankschließfach gut aufbewahren. Zudem sollte man auch eine Vertrauensperson als Nachlassverwalter und Bevollmächtigten (nicht zu verwechseln mit Erben) schriftlich bestimmen. Diese Vollmacht in Händen des Bevollmächtigten nach dem Tod, befugt dann diese Liste mit den Daten zu erhalten und alles weitere zu regeln sowie Auskünfte zu erhalten.
Es gibt aber Möglichkeiten das Testament auszuhebeln und bestimmte Dinge, insbesondere Konten, aus der Erbmasse auszuschließen…
Was passiert in der Nachlassabwicklung mit meinem Konto und Depot nach dem Tod?
Die Bank erfährt recht schnell vom Tod eines Kontoinhabers. Dies geschieht meistens über unzustellbare Post, die SCHUFA oder einen Angehörigen, der sich an die Bank wendet. Denn schließlich können sich Bestattungskosten, Erbschein, Sterbeurkunde, Rechtsstreitigkeiten, usw. schnell über die 10.000 Euro summieren. Für die Bank ist es dann erforderlich den Erben zu ermitteln, denn ohne eine vorliegende Vollmacht, Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll vom Amtsgericht, darf die Bank selbst Angehörigen keine Auskunft geben, geschweige denn Geld auszahlen.
Hier ist es für den Angehörigen immer gut eine Bankenvollmacht oder anfangs erwähnte Generalvollmacht bei Krankheit und Tod zu besitzen, um Zugriff auf das Konto zu erhalten. Handelt es sich um ein Gemeinschaftsdepot, würde in der Regel der zweite Kontoinhaber das Konto oder Depot übernehmen und kann selbstverständlich auch nach dem Tod des anderen Kontoinhabers hinaus noch über das Konto verfügen.
Wie kann man das Testament für die Nachlassregelung umgehen?
Wenn der Bank für das Konto, Tagesgeldkonto oder Depot ein „Vertrag zugunsten Dritter“ auf den Todesfall vorliegt, dann handelt es sich hierbei um eine Lebensversicherung. Das Geld, der Schließfachinhalt oder die Aktien würden an die im Vertrag genannte Person übertragen werden, unabhängig davon, was im Testament oder Erbschein steht. Denn es handelt sich hier rechtlich um eine Schenkung. Das Problem: Nicht jede Bank bietet einen „Vertrag zugunsten Dritter“ an. Übrigens kann man diesem in der Regel auch ein Datum festlegen, an dem die Schenkung stattfinden soll. Zum Beispiel wenn der Enkel volljährig wird oder der Kontoinhaber verstirbt.
Den Nachlass richtig regeln
Um sicher zu gehen, dass der Nachlass Ihren Wünschen entsprechend geregelt wird, setzen Sie ein handschriftliches Testament auf und deponieren Sie es sicher zu Hause oder geben Sie es zusammen mit einer Generalvollmacht einer Vertrauensperson. Die Liste mit den Zugangsdaten zu allen digitalen Accounts deponieren Sie im Schließfach Ihrer Bank, Tresor, alternativ auf einem unverschlüsselten USB Stick und erwähnen diesen im Testament.
In jedem Fall hoffen wir, dass es nicht alsbald zu einem Nachlass kommt. Ob sich Aktien im Depot auch noch im hohen Alter lohnt, erfahren Sie hier in unserem Blogbeitrag.
Wir wünschen Ihnen beste Gesundheit und gute Investments!